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   BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79   

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https://dejure.org/1981,20317
BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79 (https://dejure.org/1981,20317)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1981 - 2 AZR 669/79 (https://dejure.org/1981,20317)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1981 - 2 AZR 669/79 (https://dejure.org/1981,20317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Wenn das Berufungsgericht von dem richtigen Begriff der Sozialwidrig keit ausgegangen ist, beruhen die Erwägungen, ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen Vorgelegen haben, nur dann auf einer Rechtsverletzung, wenn der Tatsachenrichter nicht alle maßgebenden Umstände berücksichtigt, den ihm vorbehaltenen Beurteilungsspielraum überschritten hat oder wenn ihm bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind, die von der Revision ordnungsgemäß gerügt worden sind (ständig« Rechtsprechung des BAG; vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu II der Gründe m.w.N.).

    Notwendig ist der Vortrag konkreter einzelner Vorfälle (vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969» zu C III 1 c, aa der Gründe; KR-Becker § 1 KSchG Rz 182).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Auch und gerade im Kündigungsschutzrecht gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. dazu aus neuerer Zeit BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB, zu III 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Die Weigerung des Klägers, nach der Kündigung seinen Dienst wagen herauszugeben, kann als Kündigungsgrund nicht in Betracht kommen, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der So zialwidrigkeit der Zugang der Kündigungserklärung ist (BAG 25, 371 = AP Nr. 83 zu § 1 KSchG; KR-Becker § 1 KSchG Hz 156 m.w.N.).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Dagegen bedarf es bei einer Pflichtverletzung, die nur oder vornehmlich zu einer Störung im Vertrauensbereich führt, z.B. bei eigenmächtiger Entnahme von Gehalt, grundsätzlich vor einer Kündigung keiner Abmahnung, es sei denn, der Arbeitnehmer konnte aufgrund besonderer Umstände davon ausgehen, das Verhalten werde vom Arbeitgeber nicht als erhebliche Vertragsverletzung empfunden oder gar gebilligt (vgl. BAG 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsicht srat, zu V 2 der Gründe; KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rz 99» 100).
  • BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Allgemeine Wendungen, etwa des Inhalts, daß die Vertrauensgrundlage weg gefallen oder ein unüberbrückbares Zerwürfnis eingetreten sei, genügen nicht (vgl. BAG 28, 196 = AP Nr. 3 zu § 9 KSchG 1969, zu 3 b der Gründe).
  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Fehlt es an einer Abmahnung, so ist eine wegen Störungen im Leistungsbereich ausgesprochene ordentliche Kündigung sozialwidrig, es sei denn daß im Einzelfall besondere Umstände Vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als entbehrlich angesehen werden durfte (vgl. BAG Urteile vom 18. Januar 1980 - 7 ÄZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe, sowie vom 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 - zu II 1 der Gründe, das Urteil ist zur Veröffentlichung in der Amtlieben Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören alle tatsächlichen Feststellungen über das Parteivorbringen ohne Rücksicht auf ihre äußere Einordnung in den Zusammenhang des Urteils, mithin auch derartige Teile der Gründe (vgl. BAG 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; ferner die Urteile vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54- - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG und vom 13» März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Als derartige Umstände können auch Gründe geeignet sein, welche die Kündigung selbst nicht rechtfertigen können (BAG 9, 131, 133 I. = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG).
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören alle tatsächlichen Feststellungen über das Parteivorbringen ohne Rücksicht auf ihre äußere Einordnung in den Zusammenhang des Urteils, mithin auch derartige Teile der Gründe (vgl. BAG 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; ferner die Urteile vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54- - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG und vom 13» März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 09.12.1955 - 1 AZR 531/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung;

    Auszug aus BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
    Zum Tatbestand im Sinne dieser Vorschrift gehören alle tatsächlichen Feststellungen über das Parteivorbringen ohne Rücksicht auf ihre äußere Einordnung in den Zusammenhang des Urteils, mithin auch derartige Teile der Gründe (vgl. BAG 19, 342 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; ferner die Urteile vom 9. Dezember 1955 - 1 AZR 531/54- - AP Nr. 2 zu § 7 KSchG und vom 13» März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 21.11.1980 - 7 AZR 798/78
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 8 Sa 183/15

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    An die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sind geringere Anforderungen zu stellen, als an eine arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung (vgl. BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12 - NZA 2013, 1259, 1260; BAG 26.11.1981 - 2 AZR 669/79 - EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 11), denn § 626 BGB schützt auch den Arbeitgeber vor einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers.
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